Infomation e-Rezept ab 01.01.2024
Liebe Patienten,
alle Praxen sind ab Januar 2024 gesetzlich dazu verpflichtet reguläre Kassenrezepte ausschließlich als e-Rezept zur Verfügung zu stellen!
Dies bedeutet, dass wir Kassenrezepte nur noch nach Einlesen der Versichertenkarte zur Verfügung stellen können!
Der Ablauf ist wie folgt:
Sie lassen (am besten zu Beginn des Quartals) Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen. Ab diesem Moment können Sie Ihre Rezepte wieder telefonisch oder online bestellen.
Ihre Rezepte werden dann nach der Sprechstunde virtuell signiert, der Gematik-Onlineplattform zur Verfügung gestellt und dort gespeichert. Ab dem nächsten Werktag können sie mit Ihrer Versichertenkarte zu einer von Ihnen ausgesuchten Apotheke gehen. Dort wird Mithilfe Ihrer Versichertenkarte Ihr Rezept abgerufen und Sie erhalten Ihre Medikamente.
Werden während der laufenden Sprechstunde Medikamente angesetzt oder verordnet, werde diese direkt signiert und online hinterlegt.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind: Privatrezepte, Heilmittel, Hilfsmittel, BTM und Medikamente mit Sondergenehmigungen.
Patienten, welche sich in Pflegeheimen befinden oder von Pflegediensten betreut werden bekommen einen so genannten Token. Dies ist ein A4 Papier mit der Rezepteinstellung und einem QR-Code. Mit diesem Papier können die Medikamente ebenfalls in der Apotheke abgeholt werden.
Zum Download: e-Rezept 2024
Information: Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rezepte erst um die Mittagszeit bearbeitet werden können und somit erst am nächsten Werktag in der Apotheke oder in der Praxis abgeholt werden können.